Schluss mit „freiwilliger“ Aus- und Wieder-Einreise! Ausbildung statt Abschiebung!
Ein Spot des Bellevue di Monaco im Rahmen der Kampagne „Lass mas halt arbeiten! – Arbeitgeber*innen und Geflüchtete gemeinsam gegen Arbeits- und Ausbildungsverbote“.
Weitere Infos unter www.lass-mas-halt-arbeiten.de
Dank an alle Menschen, die diesen Spot möglich gemacht haben: an die Darsteller Corinna Binzer und Karim Aldiri, an Kai Stoeckel (Regie) und Toni Felixberger (Kamera), Corinna Lösel (Schnitt), Andreas Goldbrunner (Tonmischung), Tim Teichmann (Kameraassistenz), Ivo Wellmann (Ton), Rupert Mahner (Grading) und Rafael Loerwald (Best Boy)
Dank an Südkino München für die großzügige Unterstützung!
—
Worum geht es?
Zunehmend empfehlen bayerisches Innenministerium und Ausländerbehörde die Aus- und Wiedereinreise bei Personen, die ausreisepflichtig sind und einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Die Wiedereinreise erfolgt dann mit einem Langzeitvisum für die Ausbildung. Der Grund: abgelehnte Asylsuchende sollen das Land verlassen, aber als Auszubildende oder Fachkräfte sind sie uns sehr willkommen. Ein direkter Wechsel von Asyl in Arbeit darf nach Willen der CSU nicht sein, der „Spurwechsel“ ist nicht gewollt. Diese Aus- und Wiedereinreise wird von Behörden und Politik wenn nicht als verhältnismäßig, so doch als zumutbar betrachtet.
Wir sehen das anders:
Tatsächlich ist vom Betroffenen wie auch von den einheimischen Unterstützer*innen ein enormes Maß an Organisation und Vorbereitung, inklusive einer präzisen zeitlichen Taktung aller notwendigen Papiere erforderlich. Und dazu eine Menge Geld.
Uns ist kein Fall bekannt, in dem der Prozess der Aus- und Wiedereinreise ohne ein großes personelles, zeitliches und finanzielles Engagement Ehrenamtlicher geklappt hätte.
Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, in denen Behörden und Botschaften nur eingeschränkt arbeiten und Flüge selten sind, ist das kaum zu schaffen. Was vielleicht für Personen aus den Balkanstaaten oder aus dem Senegal noch zumutbar erscheinen mag – bei z.B. Afghanen wird es schwierig, die Sinnhaftigkeit der behördlichen Verordnung zur Aus- und Wiedereinreise nachzuvollziehen.
Bei den betroffenen Personen handelt es sich durchweg um gut integrierte abgelehnte Asylsuchende, die Ausbildungsreife haben und auch schon Ausbildungsplätze gefunden haben. Dies, und große Geduld seitens der Ausbildungsbetriebe, ist Bedingung für das ganze Prozedere der Aus- und Wiedereinreise. Der Betrieb muss warten können, bis der Geflüchtete wieder eingereist ist. Das kann derzeit dauern.
Die Deutschen Botschaften Islamabad und Neu Delhi (beide zuständig für Afghanen) haben aktuell Wartefristen von mehr als einem Jahr.
Das ist für Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen, aber auch für die Betriebe eine Übung in Geduld. Im beschleunigten Verfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zahlen die Betriebe eine Gebühr von gut 400 Euro, damit dem Botschaften den Visumantrag beschleunigt bearbeiten. Dass dennoch lange Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und wegen Corona aktuell niemand eine verlässliche Aussage über Dauer und Möglichkeit des Visumverfahrens treffen kann, disqualifiziert das Verfahren der Aus- und Wiedereinreise vollends.
Uns ist keine Gesamtzahl der Fälle bekannt, wir vermuten, dass es sich um weniger als 100 Fälle handelt. Uns bereitet es aber Sorge, dass sogar die Abgeordneten der Regierungsparteien im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags zunehmend den Weg der Aus- und Wiedereinreise empfehlen, auf Anraten der Vertretung des Innenministeriums und ohne nachzudenken, mit welchen praktischen Hürden das verbunden ist, und dass auch Ausländerbehörden zunehmend auf diesen Weg verweisen.
Wir brauchen den Spurwechsel im Asylverfahren!
Schluss mit „freiwilliger“ Aus- und Wieder-Einreise! Ausbildung statt Abschiebung!
